Prüfung im Fach Deutsch

Alle Prüflinge müssen an der Prüfung im Fach Deutsch teilnehmen.
In bestimmten Fällen kann die Prüfung durch eine Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache (Voraussetzungen siehe weiter unten) ersetzt werden.

Die Quali-Prüfung im Fach Deutsch ist bayernweit einheitlich. Die Prüfungsaufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt.

Prüfungszeit

Gesamtprüfungszeit 195 Minuten

Aufteilung der Prüfungszeit: 20-30 Minuten Teil A, 165-175 Minuten Teil B-D

Zugelassenes Hilfsmittel

Rechtschreibwörterbuch

Inhalte der Prüfung:

Teil A: Hörverstehen

  • mehrere verschiedene Hörtexte werden zweimal vorgespielt

  • zu jedem der Hörtexte gibt es verschiedene Aufgaben

  • vor und zwischen den Hörtexten ist Zeit, um die Aufgaben zu lesen

Teil B: Sprachgebrauch - Grammatik

  • Satzglieder bestimmen

  • Grammatikalisch korrekte Sätze bilden,

  • dass – das korrekt in einen Lückentext einsetzen

  • direkte und indirekte Rede

Teil B: Sprachgebrauch - Rechtschreibung

  • Rechtschreibfehler in einem kurzen Text finden

  • Rechtschreibstrategien

  • korrektes Einsetzen von s, ss, ß

Hinweis: Schülerinnen und Schüler mit anerkannter Legasthenie bearbeiten den Abschnitt Rechtschreibung nicht!

Teil C: Lesen

Es folgen Aufgaben zu einem literarischen Text oder zu einem Sachtext. Zusätzlich gibt es weiteres Material wie Tabellen, Diagramme, Schaubilder, Karikaturen, …

Mögliche Aufgaben sind:

  • Text zusammenfassen

  • Fremdwörter aus dem Text deutschen Begriffen zuordnen oder erklären, …

  • Textaussagen analysieren und erläutern.

  • Das zusätzliche Material analysieren und mit dem Text in Verbindung bringen.

  • Die Wirkung bestimmter Textstellen erklären.

Teil D: Schreiben

Man hat die Auswahl zwischen zwei verschieden Aufgabengruppen!

Es sollen in der Regel drei Texte verfasst werden:

  • Stellungnahme / Erörterung / Aufruf / Leserbrief, …

  • Informationstext

  • Kreativer Text wie, Tagebucheintrag, Brief, eigene Geschichte, …

Hinweis 1:

Prüflinge mit anerkannter Legasthenie bearbeiten in Teil B den Rechtschreibteil nicht!

Hinweis 2:

Handys und andere elektronische Geräte dürfen nicht zur Prüfung mitgebracht werden! Das Mitführen von elektronischen Geräten, auch ausgeschaltet muss als Unterschleif gewertet werden. Die gesamte Prüfung wird mit Note 6 bewertet. Handys und andere elektronische Geräte können aber vor Beginn der Prüfung ausgeschaltet bei der Prüfungsaufsicht abgegeben werden!

Hinweis 3:

Das Wörterbuch muss für die Quali-Prüfung in Bayern zugelassen sein. Zudem darf der Schüler, außer Name, Klasse und evtl. Schule auf der ersten Seite, nichts in das Wörterbuch schreiben oder zeichnen. 

Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache

Voraussetzungen

Um das Fach Deutsch durch das Fach Deutsch als Zweitsprache ersetzen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Die Muttersprache darf nicht deutsch sein.

  • Der Prüfling darf nicht länger als 6 Jahre in einem deutschsprachigem Land leben.

  • Der Prüfling muss den Deutsch als Zweitsprache - Unterricht besuchen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil, die an unterschiedlichen Tagen geprüft werden.

Die schriftliche Prüfung wird zentral vom Kultusministerium gestellt.

Schriftliche Prüfung

Arbeitszeit in der schriftlichen Prüfung:                

150 Minuten

Prüfungszeit in der mündlichen Prüfung:

15 Minuten

erlaubte Hilfsmittel:

zweisprachiges Wörterbuch

Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen

  • Teil A: Zuhören

  • Teil B: Sprachgebrauch – Grammatik + Rechtschreibung

  • Teil C: Lesen

  • Teil D: Schreiben

Hinweis 1:

Prüflinge mit anerkannter Legasthenie bearbeiten in Teil B den Rechtschreibteil nicht!

Hinweis 2:

Handys und andere elektronische Geräte dürfen nicht zur Prüfung mitgebracht werden! Das Mitführen von elektronischen Geräten, auch ausgeschaltet muss als Unterschleif gewertet werden. Die gesamte Prüfung wird mit Note 6 bewertet. Handys und andere elektronische Geräte können aber vor Beginn der Prüfung ausgeschaltet bei der Prüfungsaufsicht abgegeben werden!

Hinweis 3:

Das Wörterbuch muss für die Quali-Prüfung in Bayern zugelassen sein. Zudem darf der Schüler, außer Name, Klasse und evtl. Schule auf der ersten Seite, nichts in das Wörterbuch schreiben oder zeichnen. 

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