Vertrauenslehrkräfte und Verbindunglehrkräfte sind in ist dieses Schuljahr Frau Ziegler und Herr Stempfhuber.
Sie kümmern sich um Probleme im Schulalltag, im Unterricht oder mit einer Lehrkraft. Zudem sind sie für die SMV Arbeit mit den Schülersprechern und den Klassensprechern zuständig.
1. Beratung
Er berät Schüler und Organe der SMV (Schülersprecher) Kollegen und Schulleitung in Fragen der Schülervertretung
Er berät einzelne Schüler, Klassen und Kurse in Konfliktfällen und weist dabei auf Spielregeln erfolgversprechender Konfliktlösungen hin
Er berät in Einzelfällen und auf Wunsch Schüler bei schulischen und sonstigen Problemen, wenn er ins Vertrauen gezogen wird
Er berät Eltern, wenn diese es wünschen
Er richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein, die Schüler während der Unterrichtszeit besuchen können
2. Unterstützung:
Er unterstützt Schüler und Organe der SMV
Er setzt sich bei Lehrern ein für die Aufgaben der SMV
Er unterstützt die Aktivitäten der Organe der Schülervertretung bei deren Planung und Durchführung (Basare, Projektwoche etc.)
3. Vermittlung:
Er vermittelt in Konfliktfällen
Er vermittelt konkret bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen SV und der Schule oder Schulbehörde
4. Information:
Er informiert die Gesamtkonferenz über SMV-Angelegenheiten
Er stellt der Gesamtkonferenz ein Konzept seiner Arbeit als Verbindungslehrer vor
Er informiert die SMV über Rechte von Lehrern und Schulleitung, aber auch Kollegen und Schulleitung über Rechte der SMV
5. Zusammenarbeit:
Er arbeitet mit dem Kollegium und Schulleitung zusammen
Er pflegt Kontakte zu den Mitwirkungsorganen der Eltern und Lehrer in allen Fragen der Schülervertretung
6. Rechte und Pflichten:
Er nimmt an den Sitzungen der SMV mit beratender Stimme teil
Er wird angehört in den Sitzungen der SMV
Er hat das Recht, die Einberufung einer SMV zu verlangen
Er überprüft, ob für Beschlüsse der SMV mit finanziellen Auswirkungen eine finanzielle Deckung vorhanden ist
Er nimmt teil am monatlichen Gespräch zwischen SMV und Schulleitung
Er wird angehört, wenn der Schulleiter seine Zustimmung für eine SMV-Veranstaltung versagt
Er kann die Aussage gegenüber Vorgesetzten verweigern